Auf diesem Portal können nur Arbeitnehmende eine Meldung abgeben, deren (potentielle, ehemalige, aktuelle) Arbeitgeber oder berufliche Auftraggeber bei Hinweisgeberschutzgesetz24 einen entsprechenden Meldevertrag abgeschlossen haben. Hierzu hätte Sie ihr Arbeitgeber/Auftraggeber entsprechend informiert, z.B. über eine Arbeitsanweisung oder eine sonstige interne Mitteilung.
Trifft das bei Ihnen zu?