Das Hinweisgeberschutzgesetz24 Netzwerk
Das Hinweisgeberschutzgesetz schnell, einfach und dauerhaft umsetzen
Mit unserem Service setzen Sie das HinSchG schnell, effizient und vor allem dauerhaft einfach um. Über das Portal haben Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit, anonymisiert und rechtskonform Vorfälle zu melden.
Teilen Sie den Zugang einfach mit Ihrer Belegschaft, den Rest erledigen wir.
Kompetenz & Handlungsempfehlungen
Ihre interne Meldestelle wird von unseren Rechtsanwälten persönlich begleitet.
Durch langjährige Praxiserfahrung in der Personalführung von Großunternehmen, sind wir in der Lage, Ihnen jederzeit fundierte und praxistaugliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
So wird sichergestellt, dass die Meldestelle rechtskonform und vor allem sicher für Sie und Ihre Mitarbeitenden betrieben wird.
Zu jeder eingehenden Meldung bekommen Sie individuelle Handlungsempfehlungen.
Tarife
Alle Tarife sind monatlich kündbar und anpassbar.
Die Tarife werden individuell auf Ihr Unternehmen angepasst und sind von der Anzahl der Mitarbeitenden abhängig.
Basis
1–50 Mitarbeitende
29€ mtl. zzgl. MwSt
Standard
51-100 Mitarbeitende
35€ mtl. zzgl. MwSt
Plus
101-200 Mitarbeitende
44€ mtl. zzgl. MwSt
Premium
201+ Mitarbeitende
Individuelles Angebot
Expertenmeinung
Andreas Polz
Rechtsanwalt
berät zahlreiche Unternehmen hinsichtlich interner Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes
"Eine interne Meldestelle rechtskonform zu betreiben, kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Die Beauftragung externer Fachleute wie Rechtsanwälte entlastet Ihr Team und garantiert, dass jeder Hinweis vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet wird."
Kundenstimmen
Ludwig Benz
Geschäftsführer bei Autocenter Benz GmbH
Als Unternehmen ist uns der Schutz unserer Mitarbeiter sehr wichtig. Wir hatten anfangs Bedenken, wie sicher die Plattform tatsächlich ist, aber nach einer eingehenden Prüfung waren wir schnell überzeugt. Die Implementierung war kinderleicht und wir haben nun die Gewissheit, dass unsere Mitarbeitenden ihre Meldungen sicher und anonym abgeben können.
Anonyme Nutzerin
Mitarbeiterin in einem Mittelstandsunternehmen
Ich habe mich vorher nie getraut, etwas zu melden, weil ich dachte, es wäre zu kompliziert. Mit diesem Portal war das ganz anders: Die Nutzung ist super einfach und selbsterklärend. Ich konnte meine Meldung innerhalb weniger Minuten abschließen, und es war sofort klar, dass meine Meldung anonym und sicher ist. Das hat mir sehr geholfen, ein Problem anzusprechen, ohne mich dabei unwohl zu fühlen.
Leo Kaiser
Leo Kaiser Consulting
Unsere größte Sorge war, dass ein anonymes Meldesystem zu Misstrauen innerhalb der Belegschaft führen könnte. Doch das Gegenteil war der Fall: Durch die Einführung des Portals haben wir das Vertrauen unserer Mitarbeitenden gestärkt. Sie wissen, dass ihre Meldungen ernst genommen werden und sie keine Konsequenzen fürchten müssen.
Carsten Krukenkamp
Inhaber KS Gutachten
Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz waren wir verpflichtet, ein Meldesystem einzurichten. Wir haben uns für Hinweisgeberschutzgesetz24.de entschieden, weil es nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch einfach zu bedienen ist. Dadurch sind wir rechtlich auf der sicheren Seite und können uns voll und ganz auf unser Kerngeschäft konzentrieren.
Ernad Hadzic
Betriebsleiter Autohaus Müller GmbH
Wir wollten ein Hinweisgebersystem einführen, das kosteneffizient und einfach in der Handhabung ist. Das Meldeportal hat all unsere Anforderungen erfüllt. Es erspart uns viel Zeit und Mühe, da wir keine eigene Infrastruktur aufbauen mussten.
Anonyme Nutzerin
Mitarbeiterin in einem Mittelstandsunternehmen
Ich hatte Bedenken, ob meine Meldung wirklich anonym bleibt. Aber das Portal hat mir alle Ängste genommen. Ich konnte meine Meldung hier sicher und anonym abgeben, ohne Angst haben zu müssen, dass mein Arbeitgeber davon erfährt. Das hat mir sehr geholfen, eine problematische Situation im Unternehmen anzugehen.
Ludwig Benz
Geschäftsführer bei Autocenter Benz GmbH
Als Unternehmen ist uns der Schutz unserer Mitarbeiter sehr wichtig. Wir hatten anfangs Bedenken, wie sicher die Plattform tatsächlich ist, aber nach einer eingehenden Prüfung waren wir schnell überzeugt. Die Implementierung war kinderleicht und wir haben nun die Gewissheit, dass unsere Mitarbeitenden ihre Meldungen sicher und anonym abgeben können.
Anonyme Nutzerin
Mitarbeiterin in einem Mittelstandsunternehmen
Ich habe mich vorher nie getraut, etwas zu melden, weil ich dachte, es wäre zu kompliziert. Mit diesem Portal war das ganz anders: Die Nutzung ist super einfach und selbsterklärend. Ich konnte meine Meldung innerhalb weniger Minuten abschließen, und es war sofort klar, dass meine Meldung anonym und sicher ist. Das hat mir sehr geholfen, ein Problem anzusprechen, ohne mich dabei unwohl zu fühlen.
Leo Kaiser
Leo Kaiser Consulting
Unsere größte Sorge war, dass ein anonymes Meldesystem zu Misstrauen innerhalb der Belegschaft führen könnte. Doch das Gegenteil war der Fall: Durch die Einführung des Portals haben wir das Vertrauen unserer Mitarbeitenden gestärkt. Sie wissen, dass ihre Meldungen ernst genommen werden und sie keine Konsequenzen fürchten müssen.
Carsten Krukenkamp
Inhaber KS Gutachten
Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz waren wir verpflichtet, ein Meldesystem einzurichten. Wir haben uns für Hinweisgeberschutzgesetz24.de entschieden, weil es nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch einfach zu bedienen ist. Dadurch sind wir rechtlich auf der sicheren Seite und können uns voll und ganz auf unser Kerngeschäft konzentrieren.
Ernad Hadzic
Betriebsleiter Autohaus Müller GmbH
Wir wollten ein Hinweisgebersystem einführen, das kosteneffizient und einfach in der Handhabung ist. Das Meldeportal hat all unsere Anforderungen erfüllt. Es erspart uns viel Zeit und Mühe, da wir keine eigene Infrastruktur aufbauen mussten.
Anonyme Nutzerin
Mitarbeiterin in einem Mittelstandsunternehmen
Ich hatte Bedenken, ob meine Meldung wirklich anonym bleibt. Aber das Portal hat mir alle Ängste genommen. Ich konnte meine Meldung hier sicher und anonym abgeben, ohne Angst haben zu müssen, dass mein Arbeitgeber davon erfährt. Das hat mir sehr geholfen, eine problematische Situation im Unternehmen anzugehen.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten?
1. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dazu gehören auch öffentliche Einrichtungen, Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts

2. Unternehmen mit 1-49 Mitarbeitenden nur in folgenden Bereichen:
• Finanzdienstleistungssektor: Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen
• Kapitalmarktorientierte Unternehmen: Unternehmen mit gehandelten Wertpapieren an organisierten Märkten
• Sicherheitsrelevante Unternehmen: Tätigkeiten in Bereichen wie Luftfahrt, Schifffahrt, Verkehrssicherheit
• Kritische Infrastrukturen: Betreiber in Energieversorgung, Wasserwirtschaft, IT, Gesundheitswesen, Lebensmittelproduktion

Eine eigenständige unternehmensinterne Meldestelle führt allerdings zu sehr großen Problemen was Anonymität der Melder und Unabhängigkeit der Bearbeitenden anbelangt. Aus diesem Grund können Unternehmen die interne Meldestelle auch an externe Dienstleister, wie Hinweisgeberschutzgesetz24.de, auslagern.
Welche Anforderungen gibt es an interne Meldestellen?
1. Vertraulichkeit
Die Identität des Hinweisgebers sowie Dritter, die in dem Hinweis genannt werden, muss streng vertraulich behandelt werden.
Der Zugang zu den Informationen darf nur für befugte Personen möglich sein.

2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Die Personen, die die Meldestelle betreiben, müssen unabhängig und unparteiisch handeln.
Sie dürfen keine Interessenkonflikte in Bezug auf die gemeldeten Sachverhalte haben.

3. Sichere Kommunikationswege
Es müssen sichere Kanäle für die Meldung von Hinweisen eingerichtet werden, die Vertraulichkeit und den Schutz der Daten gewährleisten.
Diese Kanäle können schriftlich, mündlich oder persönlich angeboten werden.

4. Dokumentation
Es muss eine sorgfältige und vollständige Dokumentation der eingegangenen Meldungen sowie der ergriffenen Folgemaßnahmen erfolgen.
Die Dokumentation ist über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren aufzubewahren.

5. Schutz vor Repressalien
Der Hinweisgeber darf keine negativen Konsequenzen aufgrund seiner Meldung erleiden.
Der Schutz gilt auch für Personen, die den Hinweisgeber unterstützt haben.

6. Schulung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter der internen Meldestelle müssen in Bezug auf die ordnungsgemäße Bearbeitung der Hinweise und den Schutz der Vertraulichkeit geschult sein.

7. Externe Vergabe möglich
Eine eigenständige unternehmensinterne Meldestelle führt allerdings zu sehr großen Problemen was Anonymität der Melder und Unabhängigkeit der Bearbeitenden anbelangt. Aus diesem Grund können Unternehmen die interne Meldestelle auch an externe Dienstleister, wie Hinweisgeberschutzgesetz24.de, auslagern.
Wie schnell muss auf Hinweise reagiert werden?
1. Empfangsbestätigung
Die interne Meldestelle muss dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.
2. Bearbeitung und Rückmeldung
Die Meldung muss sorgfältig geprüft und bearbeitet werden.
Innerhalb von 3 Monaten nach der Meldung muss der Hinweisgeber eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen oder den Stand des Verfahrens erhalten, sofern er die Meldung nicht anonym abgegeben hat.
Entstehen mir nach den 14 Tagen Testzeitraum Kosten?
Nach Ablauf des kostenlosen 14-tägigen Testzeitraumes entstehen die vereinbarten monatlichen Gebühren. Der Dienst kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
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  • Monatlich kündbar und anpassbar
Kontaktinformationen
0829396891-50
Telefon zur Kontaktaufnahme (nicht zu Meldezwecken)
kontakt@hinweisgeberschutzgesetz24.de
E-Mail